Behandlungskosten
Die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung werden für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet und
müssen von Ihnen selbst getragen werden. Haben Sie eine
Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen, werden Leistungen im Rahmen des vereinbarten Vertrages erstattet.
Private Krankenversicherungen und die Beihilfen erstatten häufig nur einen Teil der anfallenden Kosten, da einige
Behandlungsmethoden aus der Erfahrungsheilkunde als nicht erstattungsfähig gelten und der Zeitaufwand in einer
Naturheilpraxis oft höher ist, als in den derzeitigen Erstattungssätzen vorgesehen.
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